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   OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19   

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https://dejure.org/2020,37327
OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19 (https://dejure.org/2020,37327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2020 - 2 Ss 239/19 (https://dejure.org/2020,37327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 2 Ss 239/19 (https://dejure.org/2020,37327)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19
    "(...) kann eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benennt noch erkennbar auf bestimmte Personen bezogen ist, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein Kollektiv erfasst, unter bestimmten Umständen auch ein Angriff auf die persönliche Ehre der Mitglieder des Kollektivs sein (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Auf der imaginären Skala, deren eines Ende die individuelle Kränkung einer namentlich bezeichneten oder erkennbaren Einzelperson bildet, steht am anderen Ende die abwertende Äußerung über menschliche Eigenschaften schlechthin oder die Kritik an sozialen Einrichtungen oder Phänomenen, die nicht mehr geeignet sind, auf die persönliche Ehre des Individuums durchzuschlagen (BVerfGE 93, 266 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet (vgl. BVerfGE 93, 266 ).".

  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 525/12

    Adhäsionsverfahren (Schmerzensgeld bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19
    Nur bei schwerwiegenden Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, mithin gravierenden Beleidigungen, kann über den Wortlaut von § 253 Abs. 2 BGB hinaus ein Schmerzensgeld gewährt werden (vgl. hierzu BGH 2 StR 525/12 sowie VI ZR 255/03).

    Wann durch eine Beleidigung eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angenommen werden kann, beurteilt sich anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls, wobei insbesondere die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu grundlegend BGH 2 StR 525/12).

  • BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 2150/14

    "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19
    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 -).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19
    Nur bei schwerwiegenden Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, mithin gravierenden Beleidigungen, kann über den Wortlaut von § 253 Abs. 2 BGB hinaus ein Schmerzensgeld gewährt werden (vgl. hierzu BGH 2 StR 525/12 sowie VI ZR 255/03).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 1 Ss 270/14

    Adhäsionsausspruch: Schmerzensgeld für einen Polizisten bei Beleidigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19
    (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2014, 285 sowie LG Oldenburg, Az.: 14 Ns 533/12).
  • OLG Hamburg, 29.07.2005 - 1 Ws 92/05

    Adhäsionsantrag: Nichteignung im Sinne von § 406 Abs. 1 S. 4 StPO wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19
    Als Adhäsionskläger ist er indes Privatperson und nimmt nicht in seiner Amtsträgerfunktion an dem Prozess teil (vgl. hierzu schon OLG Hamburg, Az.: 1 Ws 92/05).
  • BGH, 27.09.2007 - 4 StR 324/07

    Entscheidung über die Zinsen im Adhäsionsverfahren (wirksame Stellung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19
    Der Senat konnte vorliegend durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO entscheiden, auch wenn die Adhäsionsentscheidung abweichend vom Antrag der Generalstaatsanwaltschaft zu entscheiden war (vgl. hierzu BGH 3 StR 92/07, 4 StR 324/07 sowie NStZ 1999, 260, 261).
  • LG Oldenburg, 20.02.2013 - 14 Ns 533/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19
    (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2014, 285 sowie LG Oldenburg, Az.: 14 Ns 533/12).
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